Das Beitrags- und Gebührenrecht stellt für die Kommunen ohne Zweifel ein sehr schwieriges und komplexes Rechtsgebiet dar. Das liegt insbesondere an den immer höheren Anforderungen der Rechtsprechung in diesem Bereich, die es zu bewältigen gilt.

Wir sind das Rechtsanwaltsbüro, das sich schon seit Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Aufgrund unserer langjährigen und erfolgreichen Tätigkeit verfügen wir über umfassendes Fachwissen.

Wir erstellen u.a. Beitrags- und Gebührenkalkulationen für Kommunen in ganz Hessen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Abrechnung von Straßen- und Erschließungsbeiträgen, die von der Vorausschau über Anliegerversammlungen bis zum endgültigen Heranziehungsbescheid reicht.

Hierbei ist uns die persönliche Beratung und Betreuung sehr wichtig.

Das Ergebnis unserer Arbeit vermittelt Transparenz und Klarheit für die Verwaltung sowie für die kommunalen Entscheidungsträger und darüber hinaus auch für die betroffenen abgabenpflichtigen Bürgerinnen und Bürger.